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Intercepted by Swiss Air Force

28.04.2022


«You are intercepted by Swiss Air Force.” Wer diesen Satz über den Flugfunk hört, dem begegnen kurz darauf zwei F/A-18 Hornets der Schweizer Luftwaffe am Himmel über der Schweiz. Genauso erleben wir es anlässlich einer Übung der Schweizer Luftpolizei, an welcher wir als Beobachter an Bord eines Pilatus PC-12 teilnehmen dürfen.

Die beiden Luftpolizei Hornets über der Region Naters (VS)


Die Ausgangslage sieht vor, dass der PC-12 als "Intruder" ohne Bewilligung in eine simulierte Sperrzone einfliegt. Schon vor dem eigentlichen Eindringen sucht die militärische Leitzentrale auf der internationalen Notfrequenz den Kontakt mit dem Piloten des PC-12. Als dieser trotz mehrmaligem Aufrufen keine Reaktion zeigt, werden die beiden F/A-18 Hornets alarmiert. So taucht auf der linken Seite unseres PC-12 plötzlich ein F/A-18 der QRA, dem 24 Stunden Bereitschaftsdienst der Schweizer Luftwaffe auf, um unser Flugzeug zu identifizieren. Der zweite F/A-18 befindet sich für uns unsichtbar hinter dem PC-12 in der Abdeckerposition. Beide Flugzeuge sind bewaffnet und wären im äussersten Falle in der Lage unser Flugzeug abzuschiessen, falls dieses eine ernsthafte Bedrohung darstellen würde. Glücklicherweise handelt es sich an diesem Tag nur um eine Übung. Wird in der Einsatzzentrale der Schweizer Luftwaffe in

Die beiden Luftpolizei Hornets über der Region Sörenberg (LU)


Dübendorf ein Flugzeug entdeckt, welches sich entweder in einer Notlage befindet, gegen Luftverkehrsregeln verstösst oder die Lufthoheit der Schweiz verletzt, löst der Chief Air Defence den Alarm für den Luftpolizeidienst aus. Innert 15 Minuten müssen 2 F/A-18 in der Luft sein, um das entsprechende Flugzeug abzufangen. Unser PC-12 dient an diesem Tag als Zielflugzeug für einen Alarmstart. Die beiden F/A-18 nähern sich unserem Flugzeug, wobei der Leader auf der linken Seite zu uns aufschliesst, um sich bei unserem Piloten bemerkbar zu machen. Danach lässt sich der Kampfjet zurückfallen, um unsere Immatrikulation sowie sonstige Auffälligkeiten an unserem Flugzeug zu überprüfen. Das zweite Kampfflugzeug begibt sich direkt hinter uns in Abschussposition. Der Leader nimmt über Funk Kontakt auf. Sollte diese Kontaktaufnahme nicht funktionieren, könnte der Militärpilot mittels standardisierten Zeichen (z.B Flügelschwenken)

mit uns kommunizieren. Verhält sich der abgefangene Pilot dabei nicht kooperativ, dienen sogenannte «Flares», die normalerweise als Täuschkörper für Infrarotlenkwaffen eingesetzt werden, als letzte Warnung vor einem Waffeneinsatz. Zu diesem drastischen Schritt würde allerdings nur im äussersten Notfall gegriffen. Die Befehlsgewalt über einen Abschuss ist dabei klar geregelt und liegt je nach Situation bei der Chefin VBS, beim Kommandanten der Luftwaffe oder beim Chief Air Defence. Bei jeder Intervention der Luftpolizei gilt das Credo der Verhältnismässigkeit. So kann ein Flugzeug nicht nur identifiziert oder abgeschossen werden, sondern auch aus einer Sperrzone geführt, auf einem Flugplatz interniert werden, usw. Da es sich an diesem Tag aber nur um eine Übung handelt, verabschieden sich die beiden F/A-18 nach erfolgreicher Übung mit freundlichem Salut und setzen ihre Patrouille über den Alpen fort.


Permanente Einsatzbereitschaft

Seit Ende 2020 stehen während 7 Tagen die Woche rund um die Uhr zwei bewaffnete F/A-18 Kampfjets bereit, innert 15 Minuten zu starten. In Friedenszeiten kontrolliert die Luftwaffe im Rahmen des Luftpolizeidienstes unter anderem Überflüge von ausländischen Staatsflugzeugen. Dabei wird überprüft, ob die Flüge entsprechend der sogenannten Diplomatic Clearances erfolgen. Diese als «Live Mission» bezeichneten Einsätze werden stichprobenartig durchgeführt. Einsätze, die als Hilfeleistung an zivilen Flugzeugen (Funkausfall, technische Probleme etc.) oder bei schwerwiegenden Verletzungen der Lufthoheit und Sicherheit erfolgen, werden dagegen als «Hot Mission» bezeichnet.
Vor der Einführung der permanenten Einsatzbereitschaft mit zwei Kampfflugzeugen stellte die Luftwaffe die passive Überwachung des Schweizer Luftraums vom Boden aus sicher. Im Jahr 2009 hatte der damalige Ständerat Hans Hess eine Motion für einen Luftpolizeidienst rund um die Uhr beim Bundesrat eingereicht. Aus den Medien war damals allerdings zu vernehmen, dass ein 24-Stunden Betrieb aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt. Somit wurde das Projekt für den permanenten Luftpolizeidienst von Seiten Bundesrat auf die lange Bank geschoben.

Das Anliegen nahm erst 2014 wieder Fahrt auf, als eine entführte äthiopische Boeing 767 von der französischen Luftwaffe nach Genf begleitet wurde, weil die Schweizer Luftwaffe nicht in der Lage war, morgens um 6.00 Uhr zu intervenieren. Der Fall wurde als "Bürozeiten-Skandal" bekannt und die Politik reagierte darauf mit dem Auftrag an die Armee zur Einführung der heutigen permanenten Einsatzfähigkeit. Ab 2016 wurde dann mit dem kontinuierlichen Aufbau dieser Bereitschaft begonnen. Heute bestehen mit den meisten unserer Nachbarländern Abkommen zum grenzübergreifenden Luftpolizeidienst. Ein Waffeneinsatz im Nachbarland ist dabei allerdings ausgeschlossen.
Im Jahr 2020 führte die QRA gemäss Luftwaffe 15 «Hot Missions» und 290 «Live Missions» durch. Sie leistet damit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Sicherheit und Souveränität im Schweizer Luftraum.


Luftpolizei mit Kampfflugzeugen

Der Luftpolizeidienst wird mit Hochleistungskampfflugzeugen wie dem F/A-18 ausgeführt, weil nur ein solches Flugzeug in der Lage ist, jede Art von Luftfahrzeugen abzufangen, sei es ein langsames Sportflugzeug in einem Alpental oder ein Passagierflugzeug, welches sich mit ca. 900 km/h auf 12'000 Metern über Meer bewegt. Die Militärpiloten können aus nächster Nähe Informationen über das abzufangende Flugzeug sammeln, die Lage vor Ort beurteilen und damit entscheiden, ob und welche Massnahmen für oder gegen dieses Flugzeug angebracht sind. Eine reine bodengestützte Luftverteidigung ohne Kampfflugzeuge würde hingegen nur den Fall eines notwendigen Abschusses abdecken. Eine Kontrolle, eine Hilfestellung für Flugzeuge in Not sowie eine der Situation angepasste Intervention wären nicht möglich. Ruft man sich in Erinnerung, dass im Schweizer Luftraum seit Ende des zweiten Weltkrieges kein Flugzeug mehr abgeschossen werden musste, zeigt sich warum der Einsatz von Kampfflugzeugen zur Luftraumsicherung auch in Friedenszeiten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz leistet.

Die F/A-18 erreichen im Jahr 2030 ihr Lebensende. Um den Luftpolizeidienst auch weiterhin sicherzustellen, ist ein Ersatz dieser Flugzeuge nötig. Indem die Schweizer Stimmbevölkerung dem Kostenrahmen für ein neues Kampflugzeug im September 2020 zugestimmt hat, wurde die Grundlage für eine glaubwürdige Luftverteidigung für die nächsten 30-40 Jahre gelegt. Mit dem neuen F-35A Lightning II wird es auch künftig möglich sein, die Souveränität und die Neutralität der Schweiz zu schützen.

Autoren: A. Eschkenasoff, R. Gadola, L. Isch und M. Segginger